Fahrerinfo


Reglement der BMX-Bahn in Freiburg

ACHTUNG: Die BMX-Bahn ist eine Vereinsanlage! Sie ist dienstags und donnerstags ab 18 Uhr, sowie samstags ab 14 Uhr in der Saison und nur bei gutem Wetter für nicht Vereinsmitglieder offen! Wer außerhalb dieser Zeit fahren will muss sich ANMELDEN!

Minderjährige dürfen nur mit diesem von ihren Eltern unterschriebenen Formular fahren!

· Das Tragen von Helm und Handschuhen ist Pflicht. Das Tragen von Knie und Ellenbogenschutz wird dringend empfohlen und kann auch von den Abteilungsleitern gefordert werden!

· Es darf nur mit BMX Rädern und geeigneten MTBs gefahren werden! Im Zweifelsfall entscheiden die Leiter über die Tauglichkeit des Rades!

· Jegliche Veränderungen an der BMX-Bahn dürfen nur durch die Abteilungsleiter beschlossen werden! · Jeder Nutzer der BMX-Bahn ist verpflichtet seinen Müll mitzunehmen und den Anweisungen der Leiter oder deren Vertreter Folge zu leisten!

Vereinsinterne Regelung:

1. Voraussetzung für das Fahren im Verein auf der Bahn ist eine Einweisung/Prüfung. Bei Minderjährigen hat ein Elternteil bei der Einweisung dabei zu sein. Ist das Mitglied nicht in der Lage oder widerspricht in irgendeiner Form den allgemeinen Regeln kann das ihm das fahren auf der Anlage untersagt werden!

2. Jedes Mitglied ist verpflichtet bei anfallenden Renovierungsarbeiten die durch die Benutzung und durch Witterung auftreten mitzuhelfen.

3. Mitglieder haben in der Saison bei gutem Wetter nach Absprache mit den Verantwortlichen und im Beisein dieser die Möglichkeit die Anlage zu nutzen. Hat keine Verantwortliche Zeit kann die Anlage auch nicht genutzt werden!

Öffentliches Training:

1. Für das Trainieren von Nichtmitgliedern auf der BMX-Bahn gibt es feste Öffnungszeiten, zu denen Erwachsene über 18 Jahren einmalig ein Formular unterschreiben und bestätigen, dass sie auf eigene Gefahr fahren, eine Einweisung erhalten haben und somit wissen, wo sie fahren dürfen und wie sie sich zu verhalten haben.

2. Wer als Nichtmitglied unter 18 Jahren auf der BMX-Bahn trainieren möchte benötigt ein von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Verzichtserklährung in dem die Eltern das Fahren der Jugendlichen erlauben. 3. Über die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft informiert die Vereins Homepage http://www.sg-weingarten.de


Preise für Nichtmitglieder pro Tag:

Bis 14 Jahre 3 Euro

Ab 14 Jahre 5 Euro